BSFZ-Bescheinigung: Pflichtschritt vor dem Finanzamt-Antrag

Die Forschungszulage funktioniert in zwei zwingend aufeinander aufbauenden Schritten:

  • Schritt 1 – BSFZ-Bescheinigung: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bewertet, ob das Vorhaben die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, und stellt eine Bescheinigung aus. Diese ist zwingende Voraussetzung für Schritt 2.
  • Schritt 2 – Antrag beim Finanzamt: Auf Basis der BSFZ-Bescheinigung stellt das Unternehmen den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt (§ 7 FZulG). Ohne BSFZ-Bescheinigung ist dieser Antrag nicht möglich.

Beide Schritte haben eigene Anforderungen, Dokumentationspflichten und Bearbeitungszeiten. Ein Fehler in Schritt 1 blockiert automatisch Schritt 2.

Was bewertet die BSFZ – und warum ist die Darstellung entscheidend?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bewertet ausschließlich die inhaltliche Förderfähigkeit – nicht die steuerlichen Aspekte. Sie prüft Forschungscharakter, technologische Unsicherheit, Innovationsgrad und Abgrenzung zur Routineentwicklung. Gerade die Qualität der Projektdarstellung hat erheblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis.

Typische Fehler im BSFZ-Verfahren

  • Falsches Wording: Alltagssprache statt förderrechtlich relevanter Fachsprache
  • Unklare Projektabgrenzung und fehlende Trennung von FuE und Routineanteilen
  • Geringe verfügbare Zeichenzahl verleitet zu einer zu allgemeinen Darstellung
  • Unvollständige oder inkonsistente Dokumentation der Projektaufwendungen
  • Fehlende strategische Strukturierung des Antrags

 

Dadurch entstehen Risiken: Ablehnung, Zeitverlust, Nachforderungen und unnötige Komplexität im Verfahren.

Professionelle Begleitung über die gesamte Lebensdauer des Förderprojekts

IFECTIS begleitet den gesamten zweistufigen Prozess unter Einbeziehung des Steuerberaters oder der Steuerabteilung über die gesamte Projektlaufzeit : strukturierte Projektdokumentation, korrekte Erfassung förderfähiger Personalaufwendungen, Vorbereitung des BSFZ-Antrags und des Zulagenantrags beim Finanzamt.

BSFZ-Antrag und Forschungszulage - professionell begleiten lassen

IFECTIS begleitet den gesamten zweistufigen Prozess – von der BSFZ-Bescheinigung bis zur steuerlichen Verrechnung.

Rufen Sie uns noch heute an oder senden Sie uns eine E-Mail – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

07821/98935-11
c.gress@remove.this.ifectis.de

Erstgespräch vereinbaren 

Projekt einordnen lassen 

Förderpotenzial analysieren

Mehr erfahren zur Forschungszulage

FAQ

Was ist die BSFZ und warum ist sie wichtig?

Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) bewertet, ob ein Vorhaben die inhaltlichen Voraussetzungen der Forschungszulage erfüllt. Ihre Bescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für den Antrag beim Finanzamt – ohne sie kann keine Forschungszulage beantragt werden.

Wie stelle ich einen BSFZ-Antrag?

Der BSFZ-Antrag wird über das Online-Portal der Bescheinigungsstelle gestellt. Erforderlich sind eine strukturierte Projektbeschreibung mit Forschungscharakter, Innovationsgehalt und technischen Unsicherheiten sowie Angaben zu Projektstruktur, Laufzeit und geplanten Aufwendungen. Die Qualität der Darstellung ist entscheidend.

Was passiert nach der BSFZ-Bescheinigung?

Nach positiver Bescheinigung durch die BSFZ stellt das Unternehmen den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Dort erfolgt die steuerliche Verrechnung bzw. Erstattung. IFECTIS begleitet beide Schritte unter Einbeziehung des Steuerberaters.

Warum scheitern BSFZ-Anträge häufig?

Typische Ursachen sind unklare Projektbeschreibungen, fehlende Abgrenzung zur Routineentwicklung und Dokumentationsfehler. Viele dieser Probleme lassen sich durch professionelle Vorbereitung vermeiden. IFECTIS kennt die häufigsten Schwachstellen aus der Praxis.