Was ist KMU-innovativ?
KMU-innovativ ist eine Förderinitiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Ziel ist es, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen in der Spitzenforschung zu stärken – und insbesondere erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung zu gewinnen.
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die Vorhaben müssen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen und über den Stand der Technik hinausgehen. KMU-innovativ ist keine einzige Förderrichtlinie, sondern eine Dachmarke mit mehreren eigenständigen Bekanntmachungen für verschiedene Technologiefelder.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für KMU-innovativ sind primär kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition. Bei Verbundprojekten können zusätzlich teilnehmen:
- Mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende und bis 100 Mio. EUR Jahresumsatz
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Gebietskörperschaften für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- Neu gegründete Unternehmen und Start-ups – sofern der Eigenanteil über die Projektlaufzeit gesichert ist
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Wichtig: Bei Verbundprojekten muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Koordinator ist grundsätzlich ein KMU oder mittelständisches Unternehmen. Mindestens 50 % der Fördermittel muss den beteiligten KMU zugutekommen. Reine Forschungseinrichtungsprojekte ohne KMU-Beteiligung sind ausgeschlossen.
Alle Antragsteller benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland.
Quellen: zukunft-der-wertschoepfung.de, bmftr.bund.de Medizintechnik-Bekanntmachung.
Fördersätze: Was KMU-innovativ konkret bezuschusst
KMU-innovativ gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Art. 25) der EU-Kommission. Die tatsächliche Förderquote hängt von drei Faktoren ab: der Forschungsart (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung), der Unternehmensgröße und davon, ob ein Einzel- oder Verbundprojekt vorliegt. Je nach Kombination reicht die Förderquote für Unternehmen von 25 % bis 80 %; Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 %. Diese AGVO-Berechnungslogik gilt einheitlich für alle elf Technologiefelder – unterschiedlich sind lediglich feldspezifische Details wie förderfähige Kostenarten oder zusätzliche Boni, die in der jeweiligen Bekanntmachung geregelt sind:
Förderquote | Kleines Unternehmen (< 50 MA) | Mittleres Unternehmen (50–249 MA) | Mittelst. Unternehmen (250–1.000 MA) | Forschungs-einrichtung |
Industrielle Forschung – Einzelprojekt | 70 % | 60 % | 50 % | bis 100 % |
Industrielle Forschung – mit Verbundbonus (+15 Pp., gedeckelt bei 80 %) | 80 % | 75 % | 65 % | bis 100 % |
Experimentelle Entwicklung – Einzelprojekt | 45 % | 35 % | 25 % | bis 100 % |
Experimentelle Entwicklung – mit Verbundbonus (+15 Pp., gedeckelt bei 60 %) | 60 % | 50 % | 40 % | bis 100 % |
Stand: Juni 2026, Basis AGVO (EU) 651/2014 Art. 25. Mittelständische Unternehmen (250–1.000 Mitarbeiter, bis 100 Mio. EUR Jahresumsatz) erhalten keinen Verbundbonus-Aufschlag über die Basisquote hinaus, sofern nicht anders in der jeweiligen Bekanntmachung geregelt. Forschungseinrichtungen: + ggf. 20 % Projektpauschale bei nicht-wirtschaftlicher Forschung (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Hinweis: Diese Tabelle bildet die AGVO-Standardlogik ab (Art. 25). Einzelne Technologiefelder können abweichende Detailregelungen haben (z. B. Bioökonomie: Großunternehmen ausnahmsweise bis 25 % im Verbund förderfähig).
Die aktiven Technologiefelder (Stand: Juni 2026)
KMU-innovativ gliedert sich in elf Technologiefelder, von denen aktuell zehn neue Skizzen entgegennehmen (ein Feld – Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität – ist seit Oktober 2025 für Neueinreichungen geschlossen, siehe Tabelle unten). Jedes Feld hat eine eigene Bekanntmachung und – je nach Themenfeld – feldspezifische inhaltliche Anforderungen, unabhängig davon, ob als Einzel- oder Verbundprojekt eingereicht wird. Die Projektträgerschaft ist nicht 1:1 je Feld organisiert: Insgesamt vier Projektträger-Organisationen (PtJ, DLR-Projektträger, VDI Technologiezentrum GmbH, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) betreuen gemeinsam die elf Felder – mehrere Felder werden vom selben Projektträger bearbeitet, zwei Felder (Materialforschung, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft) sogar von zwei Projektträgern gemeinsam für unterschiedliche Teilbereiche:
Technologiefeld | Projektträger | Aktuelle Bekanntmachung | Gültig bis | Status |
Bioökonomie | Projektträger Jülich (PtJ) | Änderung 07.02.2024 | 30.06.2027 | offen |
Biomedizin | Projektträger Jülich (PtJ) | 2. Änderung 03.04.2025 | 15.04.2027 | offen |
Elektronik, autonomes Fahren; High Performance Computing | VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) | 15.05.2025 | 30.06.2027 | offen |
Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung | DLR Projektträger | 01.03.2024 | 15.04.2027 | offen |
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) | VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) | 4. Änderung 01.12.2025 | 15.04.2027 | offen |
Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität | VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) | 4. Änderung 20.01.2026 | 30.06.2027 | GESCHLOSSEN seit 15.10.2025 |
Materialforschung (Mat2KMU) | VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) + Projektträger Jülich (PtJ), je nach Teilbereich | Änderung 11.05.2026 | 30.06.2027 | offen |
Medizintechnik | VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) | NEUE Richtlinie 06.02.2026 | 15.04.2027 | offen |
Photonik und Quantentechnologien | VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) | Änderung 07.12.2023 | 15.04.2027 | offen |
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft | Projektträger Jülich (PtJ) + KIT/Projektträger Karlsruhe (PTKA), je nach Teilbereich | 02.05.2024 | 15.04.2027 | offen |
Zukunft der Wertschöpfung | Projektträger Karlsruhe (PTKA) | Änderung 24.01.2025 | 15.04.2027 | offen |
Stand: Juni 2026.
Alle zehn aktuell offenen Felder haben identische Einreichungsstichtage: 15. April und 15. Oktober. Die Laufzeit der Richtlinien ist beihilferechtlich an die AGVO-Geltungsdauer gebunden, läuft aber nicht für alle Felder zum selben Datum aus: Die meisten Richtlinien gelten bis 15.04.2027, einzelne (u. a. Bioökonomie, Elektronik/HPC, Energieeffizienz, Materialforschung, Interaktive Technologien) bis 30.06.2027 (siehe Tabelle oben für die feldspezifischen Werte).
Das zweistufige Antragsverfahren bei KMU-innovativ
Stufe 1: Projektskizze – jederzeit einreichen, Bewertung zu festen Stichtagen
Projektskizzen können beim jeweils zuständigen Projektträger jederzeit über das Online-Tool easy-Online eingereicht werden. Bewertet werden sie zu festen Stichtagen: 15. April und 15. Oktober. Das Auswahlergebnis liegt typischerweise innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag vor. Bei Verbundprojekten reicht der Koordinator (KMU oder mittelständisches Unternehmen) die gemeinsame Skizze ein.
Stufe 2: Förderantrag – nur auf Einladung
Die Bewilligungsentscheidung folgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Dieser zweistufige Ansatz reduziert den Aufwand für nicht geförderte Vorhaben erheblich. Bei positiv bewerteter Skizze werden alle Partner des Konsortiums zur Einreichung ihres jeweiligen Förderantrags aufgefordert.
Warum KMU-innovativ professionelle Begleitung erfordert
IFECTIS übernimmt für Sie die strategische Einordnung, ob KMU-innovativ das richtige Instrument ist, welches Technologiefeld wirklich passt, wie eine Skizze förderrechtlich und inhaltlich überzeugend aufgebaut wird – und wie die Erfolgsaussichten realistisch bewertet werden.
Gerade weil KMU-innovativ eine Dachmarke mit elf Technologiefeldern und jeweils eigenen Anforderungen ist, entscheidet die Qualität der Vorbereitung über Erfolg oder Ablehnung. IFECTIS begleitet Unternehmen vor der Skizze, nicht erst mit ihr:
- Programmeinordnung: Ist KMU-innovativ das richtige Instrument – oder passt ZIM, die Forschungszulage oder ein anderes Programm besser?
- Technologiefeld-Matching: Welches der elf Felder (zehn davon aktuell offen für Neueinreichungen) passt inhaltlich und strategisch zum Vorhaben?
- Erfolgseinschätzung: Was sind realistische Erfolgschancen – und wie lassen sich Schwachstellen vor der Einreichung adressieren?
- Skizzenstrukturierung und Ausarbeitung: Wie werden Innovationsgehalt, technisches Risiko und wirtschaftliche Verwertung überzeugend herausgearbeitet?
- Zeitmanagement: Bei einem zweistufigen Verfahren mit festen Stichtagen entscheidet die Vorlaufzeit. IFECTIS schafft die Planungsgrundlage.
- Förderantrag und Antragsunterlagen: Wie werden Gesamt- und Teilvorhaben formal korrekt abgebildet, Formulare vollständig ausgefüllt und erforderliche Bonitätsunterlagen für die Prüfung strukturiert aufbereitet?
- Administrative Begleitung und Fördermittelmanagement: IFECTIS unterstützt bei Zahlungsanforderungen, Änderungsanträgen, Laufzeitverlängerungen, Berichtswesen und Dokumentationspflichten – einschließlich Stundennachweisen sowie Zwischen- und Verwendungsnachweisen.
Förderfähigkeit prüfen und Skizze professionell vorbereiten
IFECTIS analysiert, ob und welches KMU-innovativ-Feld zum Vorhaben passt – und begleitet von der ersten Einordnung bis zur eingereichten Skizze.
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FAQ
Was ist KMU-innovativ und wer fördert es?
KMU-innovativ ist eine Förderinitiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Sie fördert risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in elf Technologiefeldern (zehn davon aktuell offen für Neueinreichungen) – von Biomedizin über IKT bis Zukunft der Wertschöpfung. Jedes Feld hat eine eigene Bekanntmachung; die Projektträgerschaft teilen sich insgesamt vier Projektträger-Organisationen.
Wer kann KMU-innovativ beantragen?
Primär antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition. Bei Verbundprojekten können auch mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen teilnehmen. Mindestens ein KMU muss beteiligt sein; die Koordination übernimmt ein KMU oder ein mittelständisches Unternehmen. Start-ups können ebenfalls teilnehmen, sofern der Eigenanteil gesichert ist.
Wie hoch ist der Fördersatz bei KMU-innovativ?
Die Förderquote richtet sich nach Forschungsart (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung), Unternehmensgröße und Verbundstatus: Sie reicht für Unternehmen von 25 % bis 80 % (siehe Tabelle oben). Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % erhalten, zuzüglich einer Projektpauschale von 20 % bei nicht-wirtschaftlicher Forschung. Die exakten Werte können je Technologiefeld leicht variieren.
Wann sind die Einreichungsfristen für KMU-innovativ?
Projektskizzen können jederzeit beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Bewertet werden sie zu festen Stichtagen: 15. April und 15. Oktober eines Jahres. Das Bewertungsergebnis liegt typischerweise innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag vor. Eine frühzeitige Einreichung – auch weit vor dem Stichtag – ist empfehlenswert.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
KMU-innovativ nutzt ein zweistufiges Verfahren: Zunächst wird eine Projektskizze über das Online-Tool easy-Online beim zuständigen Projektträger eingereicht. Nur positiv bewertete Skizzen werden zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags eingeladen. Bei Verbundprojekten koordiniert ein KMU oder mittelständisches Unternehmen die gemeinsame Skizze.
Welche Technologiefelder sind bei KMU-innovativ aktuell aktiv?
KMU-innovativ umfasst elf Technologiefelder (Stand Juni 2026): Bioökonomie, Biomedizin, Elektronik/autonomes Fahren/HPC, Energieeffizienz/Klimaschutz/Klimaanpassung, IKT, Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität (seit 15.10.2025 geschlossen für Neueinreichungen), Materialforschung (Mat2KMU), Medizintechnik, Photonik/Quantentechnologien, Ressourcen/Kreislaufwirtschaft und Zukunft der Wertschöpfung. Zehn Felder nehmen aktuell neue Projektskizzen entgegen. Die aktuellen Bekanntmachungen finden sich auf foerderinfo.bund.de. Felder können auslaufen oder neue hinzukommen.


