Aktuelles
Seit dem 7. Juli 2026 werden vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen (befristeter Antragsstopp). Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.
Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Sobald eine erneute Antragstellung möglich ist, werden wir Sie informieren.
Was ist ZIM – das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der bedeutendsten Förderprogramme für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland. Es wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) getragen und richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen.
ZIM ist eine Ermessensförderung – es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Qualität des Antrags, der Innovationsgehalt und die wirtschaftliche Plausibilität entscheiden über den Erfolg.
Die vier Förderarten im ZIM
ZIM fördert vier verschiedene Projektarten durch direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse:
- FuE-Einzelprojekte: Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte eines Unternehmens – max. zuwendungsfähige Kosten 690.000 EUR
- FuE-Kooperationsprojekte: Gemeinsame FuE-Projekte von mindestens zwei Unternehmen oder mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung – max. Gesamtprojekt 3.000.000 EUR
- Innovationsnetzwerke: Strukturierte Netzwerke aus mehreren Unternehmen und weiteren Partnern zur systematischen Innovationsentwicklung
- Durchführbarkeitsstudien: Geförderte Machbarkeitsanalysen zur Vorbereitung geplanter FuE-Projekte – max. Laufzeit 12 Monate
Ergänzend können bei Einzel- und Kooperationsprojekten Leistungen externer Dritter zur Markteinführung der Projektergebnisse beantragt werden.
Fördersätze: Was ZIM konkret bezuschusst
Die Fördersätze variieren je nach Projektart und Unternehmensgröße. Bei FuE-Einzelprojekten reichen sie von 25 % für weitere mittelständische Unternehmen bis zu 45 % für kleine und junge Unternehmen. Bei Kooperationsprojekten sind die Sätze höher: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 % national und bis zu 60 % bei internationalen Kooperationen. Forschungseinrichtungen werden bei Kooperationsprojekten mit 100 % gefördert. Durchführbarkeitsstudien werden mit 50 bis 70 % gefördert – je nach Unternehmensgröße. Das ZIM bezuschusst die eigenen Personalkosten sowie die Gemeinkosten (Material und Geräte) für die Entwicklung von Innovationen. Zusätzlich werden Fremdleistungen für externes Know-how und die Kosten für spätere Schutzrechte (Patente) anteilig gefördert.
Wer kann ZIM beantragen?
Antragsberechtigt für ZIM-Einzelprojekte sind kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen (< 500 Beschäftigte) in Deutschland – technologieoffen und branchenoffen.
Bei Kooperationsprojekten können zusätzlich auch Unternehmen (< 1000 Beschäftigte) teilnehmen, sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren. Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen sind als Kooperationspartner von Unternehmen antragsberechtigt – nicht als eigenständige Antragsteller für Einzelprojekte.
Für Durchführbarkeitsstudien gilt eine eingeschränkte Antragsberechtigung: Zugelassen sind nur Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten 10 Jahre) sowie KMU, deren letzte ZIM-Förderung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Antragstellung: Vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland
Seit dem 3. November 2025 erfolgt die Antragstellung für alle ZIM-Projektformen vollständig digitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland (FZD). Projektträger sind die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (für Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien) sowie die AiF Projekt GmbH (für Kooperationsprojekte ab 01.01.2025).
Wichtig: Ein ZIM-Antrag muss zwingend vor Projektbeginn gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Wer mit dem Projekt beginnt, bevor eine Bewilligung vorliegt, verliert den Förderanspruch.
ZIM und andere Förderprogramme kombinieren
ZIM kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei gelten EU-beihilferechtliche Grenzen (AGVO), die bei der Kombination mit direkten Zuschüssen zu beachten sind. Durchführbarkeitsstudien werden als De-minimis-Beihilfe gewährt – hier gelten gesonderte Kumulierungsregeln. IFECTIS prüft die jeweilige Situation individuell.
ZIM-Förderung strategisch nutzen
IFECTIS begleitet Ihr Innovationsprojekt von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Abschluss.
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07821/98935-11
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FAQ
Was fördert ZIM und wie hoch sind die Fördersätze?
ZIM fördert FuE-Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien durch direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Fördersätze betragen je nach Unternehmenstyp und Projektart zwischen 25 % (weitere mittelständische Unternehmen, Einzelprojekt) und 55 % (kleine Unternehmen, nationales Kooperationsprojekt) sowie bis zu 60 % bei internationalen Kooperationen. Forschungseinrichtungen werden bei Kooperationsprojekten mit 100 % gefördert.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ZIM-Förderung?
Nein. ZIM ist eine Ermessensförderung ohne Rechtsanspruch. Innovationsgehalt, Projektqualität und wirtschaftliche Plausibilität entscheiden über die Bewilligung. Dies unterscheidet ZIM grundlegend von der Forschungszulage, auf die bei Erfüllung der Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Wer kann einen ZIM-Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind KMU und weitere mittelständische Unternehmen in Deutschland. Bei Kooperationsprojekten können auch Unternehmen (< 1000 Beschäftigte) teilnehmen, sofern sie mit einem KMU kooperieren. Forschungseinrichtungen sind Kooperationspartner, keine eigenständigen Antragsteller für Einzelprojekte. Für Durchführbarkeitsstudien gilt eine eingeschränkte Antragsberechtigung.
Wie wird der Antrag gestellt?
Seit November 2025 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (FZD). Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn gestellt werden – eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
Was sind Durchführbarkeitsstudien bei ZIM?
Durchführbarkeitsstudien sind eigenständig förderbare Machbarkeitsanalysen zur Vorbereitung eines geplanten FuE-Projekts. Sie prüfen technische Realisierbarkeit, Stand der Technik, Marktpotenzial und erforderliche Ressourcen. Maximale Laufzeit: 12 Monate. Fördersatz: 50–70 % je nach Unternehmensgröße.


