Zwei Förderinstrumente – zwei grundlegend verschiedene Ansätze
Die wichtigste Frage lautet nicht: 'Welche Förderung bringt mehr Geld?' Die wichtigste Frage lautet: Welches Instrument passt besser zu meinem Projekt?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem FZulG. Sie wird mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer verrechnet – nicht als direkter Zuschuss ausgezahlt. Für deutsche Unternehmen besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Besonders geeignet für Unternehmen mit kontinuierlichen FuE-Aktivitäten und eigenem Entwicklungsteam.
ZIM ist eine direkte Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen – ohne Rechtsanspruch. Es fördert konkrete Innovationsprojekte, Kooperationen, Netzwerke und Durchführbarkeitsstudien. Der Antragsaufwand ist höher als bei der Forschungszulage, die Wirkung aber direkter.
Direkter Vergleich: ZIM vs. Forschungszulage
Merkmal | Forschungszulage | ZIM |
Förderart | Steuerliche Verrechnung (FZulG) | Direkter Zuschuss |
Rechtsanspruch | Ja – bei Erfüllung der Voraussetzungen | Nein – Ermessensförderung |
Fördersatz | 25 % (KMU: 35 %) | 25–55 % je nach Typ und Unternehmensgröße |
Forschungseinrichtungen als Partner | Begrenzt (Auftragsforschung 70 %) | Ja – mit 100 % Fördersatz |
Kooperationsprojekte | Möglich | Häufig – Kernstärke von ZIM |
Innovationsnetzwerke | Nein | Ja |
Durchführbarkeitsstudien | Nur bei FuE-Charakter | Ja – 50 bis 70 % Fördersatz |
Markteinführungsleistungen | Nein | Ja – ergänzend beantragbar |
Dokumentationsaufwand | Mittel | Höher |
Antragsumfang | Moderat (BSFZ + Finanzamt) | Umfangreich |
Geeignet für mehrschrittige Vorhaben | Sehr gut | Bedingt |
Geeignet für kurze Projekte (< 12 Monate) | Ja | Nein |
Wann die Forschungszulage häufig sinnvoll ist
- Unternehmen betreiben regelmäßig anspruchsvolle FuE-Vorhaben außerhalb der Routine-FuE
- Eigene Entwicklungsteams sind vorhanden
- Bestehende Entwicklungsprojekte sollen steuerlich gefördert werden
- Langfristige FuE-Strategie wird verfolgt
Typische Beispiele: Softwareentwicklung, kontinuierliche Produktentwicklung, interne Innovationsprojekte.
Wann ZIM häufig sinnvoll ist
- Neue Innovationsprojekte mit konkretem technologischem Risiko sollen gestartet werden
- Kooperationspartner oder Forschungseinrichtungen sollen eingebunden werden
- ZIM-Anträge sollten ungefähr im Bereich der förderfähigen Kosten (s. o.) und in einem typischen Projektzeitraum von 2-3 Jahren liegen
- Die Machbarkeit eines Projekts soll vorab mit einer Durchführbarkeitsstudie abgesichert werden
- FZul-Vorhaben können deutlich kleiner und deutlich größer, aber auch deutlich kürzer oder deutlich länger dauern, sind also in Bezug auf „Zeit & Geld“ deutlich flexibler
- Internationale Kooperationspartner sind geplant
- Direkte Zuschussförderung ist gegenüber steuerlicher Förderung bevorzugt
Typische Beispiele: Maschinenbau, Medizintechnik, Biotechnologie, Automatisierung, neue Technologieprojekte.
Kombination von ZIM und Forschungszulage
Eine Kombination beider Programme ist grundsätzlich möglich, aber nicht unbegrenzt. ZIM-Zuschüsse fallen unter das EU-Beihilferecht (AGVO) und können die De-minimis-Grenzen oder Beihilfeobergrenzen beeinflussen. Durchführbarkeitsstudien im ZIM werden als De-minimis-Beihilfe gewährt – hier gelten besondere Kumulierungsregeln[BM1] . IFECTIS prüft die jeweilige Kombination individuell auf Zulässigkeit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.
Neu:
Eine Kombination beider Programme ist grundsätzlich möglich – entscheidend ist das Doppelförderungsverbot nach § 7 FZulG: Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden. Adressieren ZIM und Forschungszulage unterschiedliche Kostenpositionen desselben Vorhabens (z. B. ZIM für die Personalkosten eines Teils des Projektteams, Forschungszulage für weitere FuE-Personalkosten oder Eigenleistungen), ist eine Kombination in der Regel möglich.
Beihilferechtlich sind beide Programme unterschiedlich einzuordnen: ZIM-FuE-Projekte und Kooperationsprojekte sowie die Forschungszulage für reguläre Arbeitnehmer basieren auf der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Art. 25) – hier gilt bei Förderung derselben Kosten die jeweilige Beihilfehöchstintensität als Obergrenze. ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind dagegen seit der Richtlinienreform 2025 als De-minimis-Beihilfe ausgestaltet. Auch der Forschungszulage-Anteil für Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern wird über die De-minimis-Verordnung erfasst und zählt auf dasselbe unternehmensweite De-minimis-Kontingent an. Zusätzlich gilt für die Forschungszulage eine kombinierte Beihilfeobergrenze von 15 Mio. € pro Unternehmen und FuE-Vorhaben über alle staatlichen Beihilfen hinweg. IFECTIS prüft die jeweilige Kombination individuell auf Zulässigkeit, insbesondere die Abgrenzung der Kostenpositionen, die beihilferechtliche Einordnung jeder Programmkomponente unter Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit.
[BM1]Da tummeln sich ziemlich viele Fehler, vielleicht sollten wir das noch einmal gemeinsam durchgehen
Fördermittel-Matching: Der IFECTIS-Ansatz
IFECTIS vergleicht nicht Förderprogramme – IFECTIS bewertet Projekte. Analysiert werden Projektstruktur, Unternehmenssituation, Innovationsgrad, Zeitrahmen und Erfolgsaussichten. Erst dann wird entschieden, welches Förderinstrument oder welche Kombination den größten Nutzen bietet.
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FAQ
Was ist der Hauptunterschied zwischen ZIM und Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung mit Rechtsanspruch – gut für kontinuierliche FuE. ZIM ist eine direkte Zuschussförderung ohne Rechtsanspruch – gut für konkrete neue Innovationsprojekte, Kooperationen und Netzwerke. ZIM bietet zudem Durchführbarkeitsstudien und Markteinführungsunterstützung, die die Forschungszulage nicht kennt.
Können ZIM und Forschungszulage kombiniert werden?
Grundsätzlich ja – aber nicht unbegrenzt. EU-beihilferechtliche Grenzen (AGVO) und De-minimis-Regelungen schränken die Kumulierung ein und die geförderten Aktivitäten müssen diskriminierbar sein. Welche Kombination zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, prüft IFECTIS individuell für jedes Vorhaben.
Welche Förderung bietet die höhere Förderintensität?
Das hängt vom Projekt ab. ZIM-Kooperationsprojekte können mit bis zu 60 % bezuschusst werden, während die Forschungszulage bei 25 % (Nicht-KMU) bzw. 35 % (KMU) liegt. Allerdings ist die Forschungszulage als steuerliche Verrechnung mit geringerem Antragsaufwand verbunden. Die reine Förderhöhe ist selten das allein entscheidende Kriterium.
Was ist der Vorteil von ZIM-Kooperationsprojekten gegenüber der Forschungszulage?
ZIM fördert Kooperationspartner eigenständig – Forschungseinrichtungen erhalten dabei 100 % Fördersatz. Bei der Forschungszulage kann Auftragsforschung zwar einbezogen werden (70 % der Kosten ansetzbar), aber Forschungseinrichtungen sind nicht selbst antragsberechtigt.
Gibt es etwas, das ZIM kann und die Forschungszulage nicht?
Ja: ZIM fördert Durchführbarkeitsstudien zur Projektvorbereitung, Innovationsnetzwerke und ergänzende Markteinführungsleistungen. Diese Projektformen kennt die Forschungszulage nicht. Dafür bietet die Forschungszulage den Vorteil des Rechtsanspruchs bei Erfüllung der Voraussetzungen.

