Seit 2020 profitieren deutsche Unternehmen von einer steuerlichen Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei werden sowohl eigene F&E-Tätigkeiten als auch Auftragsforschung berücksichtigt. Der Weg zur Zulage ist ein zweistufiger Prozess: zunächst wird eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit der F&E-Projekte beantragt, anschließend die eigentliche Zulage beim zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Sie gerne – sprechen Sie uns an!
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) auf einen Blick
- Themenoffene steuerliche Förderung von F&E Aktivitäten in Unternehmen
- Keine Beschränkung auf kleine/mittlere Unternehmen
- F&E Tätigkeiten außerhalb der Projektförderung (einschließlich vor und nachgelagerter Tätigkeiten, aber keine „Doppelförderung“)
- Die Zulage umfasst 25 % der förderfähigen Kosten
- Kosten für F&E Personal (AG brutto)
- Kosten für Auftragsforschung (zu 60%)
- max. 1. Mio. € Zulage je Wirtschaftsjahr
- Anrechnung der Forschungszulage auf die Körperschaftssteuer
- Restbetrag bei Überschreitung wird ausgezahlt (attraktiv für Startups!)
Unsere Leistungen für Sie
- Sinnvolle Definition/Konzeption der F&E Projekte, Abgrenzung zwischen Projekten
- Prüfung und Anpassung der Arbeitsverträge für das F&E Personal
- Vorbereitung der Anträge bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ)
- Bereitstellung der Stundenzettel zur Erfassung der Personalaufwände
- Projektcontrolling und Prüfung der Kostendokumentation
- Erstellung der Jahresberichte
- Erstellung der notwendigen Kostenübersichten für Ihren Steuerberater
Sie interessieren sich für die Forschungszulage?
Rufen Sie uns noch heute an oder senden Sie uns eine E-Mail – wir melden uns umgehend bei Ihnen.
07821/98935-11
c.gress@ ifectis.de