Seit 2020 profitieren deutsche Unternehmen von einer steuerlichen Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei werden sowohl eigene F&E-Tätigkeiten als auch Auftragsforschung berücksichtigt. Der Weg zur Zulage ist ein zweistufiger Prozess: zunächst wird eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit der F&E-Projekte beantragt, anschließend die eigentliche Zulage beim zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Sie gerne – sprechen Sie uns an!

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) auf einen Blick

  • Themenoffene steuerliche Förderung von F&E Aktivitäten in Unternehmen
  • Keine Beschränkung auf kleine/mittlere Unternehmen
  • F&E Tätigkeiten außerhalb der Projektförderung (einschließlich vor und nachgelagerter Tätigkeiten, aber keine „Doppelförderung“)
  • Die Zulage umfasst 25 % der förderfähigen Kosten
    • Kosten für F&E Personal (AG brutto)
    • Kosten für Auftragsforschung (zu 60%)
  • max. 1. Mio. € Zulage je Wirtschaftsjahr
  • Anrechnung der Forschungszulage auf die Körperschaftssteuer
  • Restbetrag bei Überschreitung wird ausgezahlt (attraktiv für Startups!)

Unsere Leistungen für Sie

  • Sinnvolle Definition/Konzeption der F&E Projekte, Abgrenzung zwischen Projekten
  • Prüfung und Anpassung der Arbeitsverträge für das F&E Personal
  • Vorbereitung der Anträge bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ)
  • Bereitstellung der Stundenzettel zur Erfassung der Personalaufwände
  • Projektcontrolling und Prüfung der Kostendokumentation
  • Erstellung der Jahresberichte
  • Erstellung der notwendigen Kostenübersichten für Ihren Steuerberater

Sie interessieren sich für die Forschungszulage?

Rufen Sie uns noch heute an oder senden Sie uns eine E-Mail – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

07821/98935-11
c.gress@remove.this.ifectis.de